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Ursula Kratt Immobilien KG

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Infos zum Widerrufsrecht

Das Widerrufsrecht für Verbraucher ist seit dem 13.06.2014 in Kraft. Es bezieht sich auf alle Verträge, die zwischen Verbrauchern und Unternehmen nach dem Fernabsatzgesetz zustandekommen, d.h. per Telefon, Fax, Brief, E-Mail, SMS, What’s app etc., nicht jedoch, wenn ein Vertrag in den Geschäftsräumen des Unternehmers zustande kommt.

Den Text der Widerufsbelehrung sowie das Widerrufsformular und die Verbrauchererklärung finden Sie, wenn Sie auf den oben stehenden Button klicken. Wenn Sie unsere Angebote in den Portalen oder auf unserer Seite abfragen, werden diese Texte automatisch mitgeschickt.

Dazu noch eine Anmerkung: Wenn Sie kein Interesse haben an einem Angebot, das Sie bei uns angefragt haben, dann brauchen Sie keinen Widerruf zu senden, denn Kosten von unserer Seite kommen grundsätzlich erst nach Abschluß des Hauptvertrages auf Sie zu, z.B. nach der notariellen Beurkundung eines Hauskaufs. Wenn Sie jedoch interessiert sind an einem unserer Angebote, dann macht es wenig Sinn, einen Widerruf zu senden, denn dann werden wir Ihre Anfrage nicht weiter bearbeiten. Bitte haben Sie dafür Verständnis.

Infos zur EnEV 2014

Die EnEV 2014 ist seit 01.05.2014 in Kraft. Alt-Energieausweise, erstellt vor dem 01.10.2007 sind seither unwirksam. Jede Immobilienanzeige muß gemäß § 16 EnEV bei Wohngebäuden folgende Angaben enthalten: 

  1. die Art des Energieausweises (Energiebedarfsausweis oder Energieverbrauchsausweis)
  2. den im Energieausweis genannten Wert des Endenergieverbrauchs
  3. die im Energieausweis genannten wesentlichen Energieträger für die Heizung des Gebäudes
  4. das im Energieausweis genannte Baujahr und die im Energieausweis genannte Effizienzklasse.

Neben unseren Angeboten finden Sie eine Legende mit den Abkürzungen der Begriffe aus der EnEV. Heizkessel, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen funktionieren, dürfen nicht mehr betrieben werden, wenn sie vor dem 1. Januar 1985 eingebaut wurden. Wer jetzt ein Haus kauft mit veraltetem Heizkessel, hat für den Austausch allerdings zwei Jahre Zeit. Die oberste Geschossdecke muss gedämmt werden.

Infos zum Geldwäsche-Gesetz

Das Geldwäschegesetz (GWG) ist seit 2013 in Kraft.
Das Gesetz schreibt dem Makler vor, sich über die Idenität seiner Kunden zu vergewissern.
Klicken Sie hier, um den Flyer des IVD (Immobilienverband Deutschland)
zum Thema „Geldwäschegesetz“ durchzulesen.

IVD-Flyer Geldwäschegesetz

Kontaktieren Sie uns jetzt!

Sie möchten eine Immobilie verkaufen?

Welche Vorteile haben Sie, wenn Sie mit uns arbeiten?

  • Wenn die Unterlagen Ihrer Immobilie nicht vollständig sind, machen wir eine Bestandsaufnahme mit Grundrissen, Wohn- und Nutzflächen – gratis für Sie!
  • Wir unterstützen Sie bei der Beschaffung des gesetzlich vorgeschriebenen Energieausweises.
  • Von Ihrem Angebot erstellen wir ein professionelles Exposé. Ihre Immobilie wird präsentiert auf unserem Immobilienmonitor, auf unserer Webseite, in mehreren großen Immobilienportalen und auf Facebook. Auf Wunsch machen wir eine 360° Besichtigung Ihrer Immobilie für's Netz. Ihr Angebot lässt sich im Netz nicht übersehen!
  • Sie zahlen die Verkäuferprovision erst dann, wenn der Kaufpreis geflossen ist. Sie haben keinerlei Kosten vor Eingang des Kaufpreises.

Sie möchten eine Immobilie bewerten lassen?

  • Um eine marktgerechte Bewertung zu ermitteln, zählen viele Faktoren – vor allem jedoch der Faktor Erfahrung.
  • Als ausgebildeter Sparkassen-Betriebswirt und Immobilienmakler mit jahrzehntelanger Berufserfahrung bewertet unser Herr Friedrich Ruck Ihre Immobilie und ermittelt einen realistischen Angebotspreis.
  • Wenn Sie uns Ihre Immobilie zur Vermittlung anvertrauen, ist diese Bewertung für Sie kostenfrei.

Sie möchten eine Immobilie vermieten?

  • Unser Service lohnt sich für Sie! Wir haben Erfahrung in Sachen Immobilien und beschäftigen uns seit Jahren mit der Vermietung von Wohnungen und Häusern
  • Wir kennen den Immobilienmarkt vor Ort und informieren Sie über Mieten, Preise und Marktentwicklungen. Wir kennen Angebot und Nachfrage und helfen Ihnen dabei einen realistischen Mietpreis für Ihre Immobilie festzulegen.
  • Wir nehmen uns für jeden Kunden Zeit und beraten Sie individuell und ohne Zeitdruck.
  • Wir sind Profis bei der Vermarktung und präsentieren Ihre Immobilie optimal und auf Ihre Zielgruppe zugeschnitten auf den passenden Kanälen.
  • Wir finden den perfekten Mieter für Sie. Dazu gehört auch die Identitäts- und Bonitätsprüfung aller Interessenten.

Wir sind für Sie im Geschäft!

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  • Als ausgebildeter Sparkassen-Betriebswirt und Immobilienmakler mit jahrzehntelanger Berufserfahrung bewertet unser Herr Friedrich Ruck Ihre Immobilie und ermittelt einen realistischen Angebotspreis.
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Das Widerrufsrecht für Verbraucher ist seit dem 13.06.2014 in Kraft. Es bezieht sich auf alle Verträge, die zwischen Verbrauchern und Unternehmen nach dem Fernabsatzgesetz zustandekommen, d.h. per Telefon, Fax, Brief, E-Mail, SMS, What’s app etc., nicht jedoch, wenn ein Vertrag in den Geschäftsräumen des Unternehmers zustande kommt.

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Die EnEV 2014 ist seit 01.05.2014 in Kraft. Alt-Energieausweise, erstellt vor dem 01.10.2007 sind seither unwirksam. Jede Immobilienanzeige muß gemäß § 16 EnEV bei Wohngebäuden folgende Angaben enthalten: 

  1. die Art des Energieausweises (Energiebedarfsausweis oder Energieverbrauchsausweis)
  2. den im Energieausweis genannten Wert des Endenergieverbrauchs
  3. die im Energieausweis genannten wesentlichen Energieträger für die Heizung des Gebäudes
  4. das im Energieausweis genannte Baujahr und die im Energieausweis genannte Effizienzklasse.

Neben unseren Angeboten finden Sie eine Legende mit den Abkürzungen der Begriffe aus der EnEV. Heizkessel, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen funktionieren, dürfen nicht mehr betrieben werden, wenn sie vor dem 1. Januar 1985 eingebaut wurden. Wer jetzt ein Haus kauft mit veraltetem Heizkessel, hat für den Austausch allerdings zwei Jahre Zeit. Die oberste Geschossdecke muss gedämmt werden.

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